Glossar
Hier finden Sie Begriffserklärungen rund um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
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Nachhaltigkeitsaspekte
Nachhaltigkeitsaspekte sind diejenigen
Themen, die eine nachhaltige Entwicklung erst möglich machen. Die
Sustainable Development
Goals oder die im GRI Standard genutzte
Themenliste können erste Anhaltspunkte dafür liefern, welche
Nachhaltigkeitsaspekte es gibt. | |
NachhaltigkeitsprozessDer Nachhaltigkeitsprozess ist die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens. | |
Nachhaltigkeitsstrategie
Eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt
den Plan eines
Unternehmens, wie mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen umgegangen
wird. Sie wird von der Geschäftsleitung beschlossen. Sie kann
auch in eine übergeordnete Unternehmensstrategie integriert
werden. | |
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und MenschenrechteDer Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel des Plans ist die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) und speziell die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit. Im NAP formuliert die Bundesregierung das Ziel, dass bis 2020mindestens 50 % aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihre Prozesse integriert haben sollten. Eine entsprechende verbindliche Regelung existiert jedoch (noch) nicht. Der Ausarbeitung des NAP lag ein zweijähriger Konsultationsprozess mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zugrunde. Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt (AA), welches die Federführung übernahm, auch das Bundesministerium für Arbeit undSoziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dasBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab 2018 wird die Umsetzung des NAP durch die Bundesregierung jährlich überprüft. Bei Fragen rund um den Nationalen Aktionsplan ist der NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte (www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/) zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung. Der NAP Heldesk berät Sie kostenfrei und vertraulich zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans sowie zum NAP Monitoring. | |
NFENichtfinanzielle Erklärung | |
Nicht beherrschender AnteilDer Anteil am Nettovermögen, der den nicht beherrschenden Anteilseignern der Tochtergesellschaften zuzurechnen ist. | |
Nicht-diskretionäre AusgabenDie nicht-diskretionären Ausgaben, auch bekannt als RTB-Ausgaben (Run the Business), sind der Teil des IT-Budgets, der die grundlegenden IT-Aktivitäten abdeckt, die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlich sind. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bleiben die nicht-diskretionären Ausgaben relativ unangetastet. | |