Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel des Plans ist die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) und speziell die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit. Im NAP formuliert die Bundesregierung das Ziel, dass bis 2020mindestens 50 % aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihre Prozesse integriert haben sollten. Eine entsprechende verbindliche Regelung existiert jedoch (noch) nicht. Der Ausarbeitung des NAP lag ein zweijähriger Konsultationsprozess mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zugrunde. Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt (AA), welches die Federführung übernahm, auch das Bundesministerium für Arbeit undSoziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dasBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab 2018 wird die Umsetzung des NAP durch die Bundesregierung jährlich überprüft.

Bei Fragen rund um den Nationalen Aktionsplan ist der NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte (www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/) zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung. Der NAP Heldesk berät Sie kostenfrei und vertraulich zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans sowie zum NAP Monitoring.

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