Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Der NationaleAktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
wurde am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet.
Ziel des Plans ist
dieUmsetzung der UN-Leitprinzipienfür
Wirtschaft und Menschenrechte(engl.:
UN Guiding
Principles on Businessand
Human Rights) und spezielldie
Verbesserung der menschenrechtlichenLage
entlang der Liefer- undWertschöpfungsketten in
Deutschlandund
weltweit. Im NAP formuliert dieBundesregierung das Ziel, dass bis
2020mindestens 50 % aller Unternehmenmit
über 500 Mitarbeitenden menschenrechtlicheSorgfaltspflicht in ihreProzesse integriert
haben sollten. Eineentsprechende verbindliche
Regelungexistiert jedoch (noch) nicht. Der
Ausarbeitungdes
NAP lag ein zweijähriger Konsultationsprozessmit
Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und
Politikzugrunde. Beteiligt waren
nebendem
Auswärtigen Amt (AA),
welchesdie
Federführung übernahm, auch dasBundesministerium für Arbeit undSoziales
(BMAS), das
Bundesministeriumfür
wirtschaftliche Zusammenarbeitund
Entwicklung (BMZ), dasBundesministerium der Justiz und
fürVerbraucherschutz (BMJV), das
Bundesministeriumfür
Umwelt, Naturschutz,Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) unddas
Bundesministerium für Wirtschaftund
Energie (BMWi). Ab 2018 wird dieUmsetzung des NAP durch die
Bundesregierungjährlich überprüft.
Bei Fragen rund um den Nationalen Aktionsplan ist der NAP
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
(www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/)
zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung. Der NAP Heldesk
berät Sie kostenfrei und vertraulich zu den Anforderungen des
Nationalen Aktionsplans sowie zum NAP Monitoring.