Glossar
Hier finden Sie Begriffserklärungen rund um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
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EFFASEuropean Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) ist ein Netzwerk von europäischen Finanzanalysten, das 2010 zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine Richtlinie zur Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in die Finanzberichterstattung herausgegeben hat, die KPIs for ESG (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues). Der DNK knüpft neben den 28 Leistungsindikatoren der GRI auch an die 16 EFFAS-Indikatoren an. (www.effas.net) | |
Effektiver SteuersatzDer Anteil des Gewinns vor Steuern, der für Ertragssteuern bereitgestellt wird. ETR = Steueraufwand / Gewinn vor Steuern | ||
EMASEMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Umweltmanagementsystem. EMAS, kurz auch Öko-Audit genannt, wurde 1993 von der EU entwickelt und soll den Unternehmen helfen, ihre Umweltleistungen zu verbessern, indem sie freiwillig ein umfassendes Umweltmanagement einführen. Dieses wird regelmäßig extern geprüft (zertifiziert). (www.emas.de) | |
EMASEco-Management and Audit Scheme | |
EMASEco-Management and Audit Scheme | |
EPSSiehe Gewinn pro Aktie | |
Erweiterte RealitätTechnologie, bei der ein computergeneriertes Bild über die Sicht des Benutzers auf die reale Welt gelegt wird, um die Interaktion zu bereichern. | ||
ETRSiehe Effektiver Steuersatz | |
EU-Richtlinie zu nichtfinanziellen InformationenIm Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet (2014/95/EU). Im März 2017 wurde diese Richtlinie in deutsches Recht, insbesondere ins Handelsgesetzbuch (HGB), überführt. Von der Berichtspflicht unmittelbar betroffen sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € bzw. einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. €. Darüber hinaus enthält das Gesetz spezielle Konzernberichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. Die betroffenen Unternehmen müssen für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Geschäftsjahre über einzelnenichtfinanzielle Aspekte, insbesondere ihre Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie über die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit, berichten. Dies kann durch Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts oder durch einen gesonderten „nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht“ erfolgen. Die Berichterstattung soll anhand eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Wesentlichkeitsmaßstabs erfolgen. Zur Berichterstellung kann gemäß § 289d HGB auf Rahmenwerke zurückgegriffen werden, wobei die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung in diesemZusammenhang u. a. den Deutschen Nachhaltigkeitskodex ausdrücklich erwähnt hat. | |