Liquide Mittel umfassen
Kassenbestände und Sicht-/Termin-/Festgelder. Bei den
Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige,
hochliquide Anlagen, die leicht in bekannte Barbeträge
umgewandelt werden können und nur unwesentlichen
Wertschwankungsrisiken ausgesetzt sind. Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente werden zur Erfüllung kurzfristiger
Barverpflichtungen gehalten und nicht für Investitionen oder
andere Zwecke.