Die Beteiligung der Mitarbeitenden
ist nicht auf Betriebsräte beschränkt und kann über gesetzliche
Standards hinausgehen. Sie kann finanziell sein (z. B. bei
Genossenschaften oder auch bei besonderen betrieblichen
Rentenmodellen) oder sich vornehmlich in der Möglichkeit
ausdrücken, interne Abläufe mitzugestalten und Einfluss auf
wichtige Entscheidungen zu nehmen.