Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine
Sonderorganisation der Vereinten Nationen zur Formulierung
und Durchsetzung internationaler Arbeits- und
Sozialstandards. Sie bestimmt ihr Handeln in vier
Grundprinzipien:Vereinigungsfreiheit und Recht auf
Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit,
Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der
Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Auf dieser
Basis wurden insgesamt acht sogenannteKernarbeitsnormen
(Übereinkommen) festgelegt: Vereinigungsfreiheit und
Schutz des Vereinigungsrechts, Vereinigungsrecht und Recht
zu Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit,
Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts,
Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter,
Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit. In den DNK-Kriterien 14–16
wird u. a. auf
Einzelaspekte der ILO-Grundprinzipien
eingegangen. (www.ilo.org/berlin)