Ein Konzept ist ein klar
beschriebenes Programm für ein Vorhaben. Mit der Beschreibung von
(Nachhaltigkeits-)Konzepten sind Ausführungen dazu gemeint,
welche Strategien ein Unternehmen in Bezug auf das Thema
Nachhaltigkeit insgesamt und/oder einzelne Nachhaltigkeitsaspekte
verfolgt, welche Maßnahmen es dazu in welchem Zeitraum treffen
will, wie die Unternehmensführung in diese Maßnahmen eingebunden
ist und welche Prozesse sie
durchführen will. Auch die jeweiligen internen Prüfprozesse
(Due-Diligence-Prozesse) sind Teil
der Konzepte. Bei der DNK-Erklärung
spielen die Konzepte in zweifacher Hinsicht eine wesentliche
Rolle: Aufgrund des
ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses des DNK wird bei den
Angaben zu den Kriterien 1–10 zum allgemeinen
Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens berichtet. So finden sich
an dieser Stelle Angaben zur Gesamtstrategie, zu Zielsetzungen
und deren Erfüllung. Berichtspflichtige Unternehmen im Sinne des
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
sind gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 1 und 2 HGB aufgefordert,
ihre Konzepte zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten und die
hieraus resultierenden Ergebnisse in der nichtfinanziellen
Erklärung darzustellen. Das berichtspflichtige Unternehmen hat
dabei nur über ein bestehendes Konzept zu berichten und
andernfalls zu erläutern, warum kein Konzept vorliegt.