Risiken

Risiken beschreiben Ereignisse, die mit eventuellen negativen Auswirkungen verbunden sind. Die Darstellung von Risiken für einzelne Nachhaltigkeitsaspekte (Kriterien 11–20), welche sich aus der Geschäftstätigkeit oder den Produkten und Dienstleistungen für die jeweiligen Belange ergeben, dient in besonderem Maße einem besseren Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und macht deutlich, welchen Herausforderungen sich ein Unternehmen in Bezug auf einzelne Nachhaltigkeitsaspekte bewusst ist. Berichtspflichtige Unternehmen sind gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB im Rahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgefordert, wesentliche Risiken darzustellen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die einzelnen nichtfinanziellen Belange haben bzw. haben werden. Die Schwere der Auswirkungen soll hierbei nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität beurteilt werden. Zudem ist auf die Handhabung dieser Risiken einzugehen. Dabei sind nicht nur solche Risiken zu berichten, die mit der unmittelbaren Geschäftstätigkeit des Unternehmens verknüpft sind, sondern auch solche Risiken, die sich aus ihren Produkten bzw. Dienstleistungen oder aus den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens ergeben. Auch nichtberichtspflichtige Unternehmen sollen bei der DNK-Erklärung über Risiken berichten. Sie können sich bei dieser Berichterstattung den Maßstab des Gesetzes zu eigen machen, aber zu einem besseren Verständnis auch darüber hinaus eine weitere Risikodarstellung zu den einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten vornehmen.

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