Als Standard gilt hier
eine vergleichsweise einheitliche, weithin anerkannte und meist
berücksichtigte Handlungsweise. Häufig ist ein Standard Ergebnis
eines Normierungsverfahrens. Ob ein Standard durch ein
öffentlich-rechtliches oder ein anderes formalisiertes Verfahren
oder durch allgemeine Anerkennung begründet wird, ist nicht
ausschlaggebend.