Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
Unter dem Eindruck des steigenden
Risikos einer sogenannten Kohlenstoffblase aufgrund falscher
Bewertung von Finanzanlagen, die Klimarisiken ignoriert,
beauftragten die G20-Staaten den Finanzstabilitätsrat mit einer
Untersuchung. Die Richtlinien der TCFD geben
Empfehlungen für die freiwillige Offenlegung von Klimarisiken für
betroffene Unternehmen aller Sektoren. Unterschieden werden zwei
Arten von Risiken: physische
Risiken durch den
Klimawandel selbst, beispielsweise durch den Anstieg des
Meeresspiegels oder extreme Wetterereignisse, sowie
Haftungsrisiken für Unternehmen durch neue und striktere
Regularien zum Klimaschutz. Die Richtlinien sprechen alle
Unternehmen an, die von solchen Risikendirekt und indirekt
betroffen sind. Die Empfehlungen werden den Kernbereichen
Governance, Strategie, Risikomanagement
sowie Maßzahlen und Ziele eines
Unternehmens zugeordnet. Jeder dieser vier Bereiche enthält
Anregungen bezüglich der Offenlegung klimabezogener
Finanzrisiken. Die Messung sollte alle Scope-1-, Scope-2- und
ggf. Scope-3-Treibhausgasemissionen beinhalten. Als Maßzahlen
werden interne Kohlenstoffpreise oder Gewinne aus emissionsarmen
Produkten und Dienstleistungen empfohlen. Für die interne
Zielsetzung bietet sich auch die Orientierung der Unternehmen an
wissenschaftsbasierten Zielen (Science Based Targets) an.
(www.fsb-tcfd.org)