Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Unter dem Eindruck des steigenden Risikos einer sogenannten Kohlenstoffblase aufgrund falscher Bewertung von Finanzanlagen, die Klimarisiken ignoriert, beauftragten die G20-Staaten den Finanzstabilitätsrat mit einer Untersuchung. Die Richtlinien der TCFD geben Empfehlungen für die freiwillige Offenlegung von Klimarisiken für betroffene Unternehmen aller Sektoren. Unterschieden werden zwei Arten von Risiken: physische Risiken durch den Klimawandel selbst, beispielsweise durch den Anstieg des Meeresspiegels oder extreme Wetterereignisse, sowie Haftungsrisiken für Unternehmen durch neue und striktere Regularien zum Klimaschutz. Die Richtlinien sprechen alle Unternehmen an, die von solchen Risiken direkt und indirekt betroffen sind. Die Empfehlungen werden den Kernbereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Maßzahlen und Ziele eines Unternehmens zugeordnet. Jeder dieser vier Bereiche enthält Anregungen bezüglich der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Die Messung sollte alle Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-Treibhausgasemissionen beinhalten. Als Maßzahlen werden interne Kohlenstoffpreise oder Gewinne aus emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen empfohlen. Für die interne Zielsetzung bietet sich auch die Orientierung der Unternehmen an wissenschaftsbasierten Zielen (Science Based Targets) an. (www.fsb-tcfd.org)

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