UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UN-Leitprinzipien (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights, auch „Ruggie-Prinzipien“ nach Initiator John Ruggie genannt) wurden 2011 von der Menschenrechtskommission der UN unterstützt. Sie formulieren die Pflicht der Staaten und der Unternehmen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen und geben u. a. eine Orientierung zur Implementierung von Due-Diligence-Prozessen. Sie umfassen Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, Berichterstattung sowie einen für alle potenziell Betroffenen zugänglichen Beschwerdemechanismus.

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