UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien
(engl.: UN Guiding
Principles on Business and Human
Rights, auch „Ruggie-Prinzipien“ nach Initiator John Ruggie
genannt) wurden 2011 von der Menschenrechtskommission der
UN unterstützt. Sie
formulieren die Pflicht der Staaten und der Unternehmen, ihrer
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen und geben
u. a. eine Orientierung
zur Implementierung von Due-Diligence-Prozessen. Sie umfassen
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte,
Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell
nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte,
Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und
Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, Berichterstattung
sowie einen für alle potenziell Betroffenen zugänglichen
Beschwerdemechanismus.