Anspruchsgruppenoder
Stakeholder sind
Einzelpersonen oder Gruppen aus dem Umfeld des Unternehmens, die
entweder einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben oder
aber von der Geschäftstätigkeit beeinflusst werden, z.B.
Geschäftspartner/-innen, Mitarbeitende, Kund/-innen, zuliefernde
Betriebe, aber auch Kommunen, Parteien, Verbände, staatliche
Organe, Nichtregierungsorganisationen usw.
(siehe Kriterium 2 Wesentlichkeit).
Dabei unterscheidet man in interne, also im Inneren des
Unternehmens agierende Personengruppen (bspw. Mitarbeitende,
Führungskräfte, Gewerkschaftsvertreter/-innen) und externe, also
außerhalb des Unternehmens agierende Interessensgruppen (z.B.
Anrainer, Verbände, Medien,
Wettbewerber).