Glossar


Hier finden Sie Begriffserklärungen rund um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

Sie können das Glossar über das Suchfeld und das Stichwortalphabet durchsuchen.

@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle

Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  ...  26  (Weiter)
  Alle

A

Alleiniger Auftrag

Nicht wettbewerbsorientierte Vereinbarungen, die es einem einzigen Anbieter ermöglichen, die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen. Diese Art von Verträgen kann gewonnen werden, wenn die Zahl der Mitbewerber erheblich sinkt und angesichts der Art der Lösungsanforderungen des Kunden nur noch ein einziger Anbieter in Frage kommt.


Amortisation

Ein buchhalterisches Konzept, das der Abschreibung ähnelt, aber zur Messung des Verbrauchs von immateriellen Vermögenswerten verwendet wird.


Analytik

Im Unternehmenskontext ist dies die Entdeckung, Interpretation und Kommunikation von aussagekräftigen Mustern in Geschäftsdaten zur Vorhersage und Verbesserung der Unternehmensleistung.


Anbieter von Managed Services

Dienstleistungsanbieter mit der alleinigen Verantwortung für die Bereitstellung von Managed Services.


Annuitätenverträge

Ein langfristiger Vertrag, der regelmäßige Zahlungen garantieren kann.


Anorganisches Wachstum

Umsatzwachstum aufgrund von Fusionen, Übernahmen oder Aufkäufen und nicht aufgrund einer Steigerung der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.


Anreize

Anreize können finanzieller Natur sein, wie etwa Boni für Führungskräfte und Prämien für Mitarbeitende, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind. Aber auch die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Gestaltung bestehender nicht-monetärer Anreize (z.B. interne Auszeichnungen) sowie das Schaffen neuer Anreize wie Freistellungen für ehrenamtliche Arbeit, Ideenmanagement, Weiterbildungsmaßnahmen usw. können den Umgang mit Nachhaltigkeit im Unternehmen deutlich verbessern.


Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen oder Stakeholder sind Einzelpersonen oder Gruppen aus dem Umfeld des Unternehmens, die entweder einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben oder aber von der Geschäftstätigkeit beeinflusst werden, z.B. Geschäftspartner/-innen, Mitarbeitende, Kund/-innen, zuliefernde Betriebe, aber auch Kommunen, Parteien, Verbände, staatliche Organe, Nichtregierungsorganisationen usw. (siehe Kriterium 2 Wesentlichkeit). Dabei unterscheidet man in interne, also im Inneren des Unternehmens agierende Personengruppen (bspw. Mitarbeitende, Führungskräfte, Gewerkschaftsvertreter/-innen) und externe, also außerhalb des Unternehmens agierende Interessensgruppen (z.B. Anrainer, Verbände, Medien, Wettbewerber).


Anwendungsentwicklung und -wartung

Design, Entwicklung und Bereitstellung von kundenspezifischer Software; laufende Unterstützung, Pflege und Verbesserung dieser Software während ihrer Lebensdauer.


Anwendungsprogrammierschnittstelle

Ein Satz von leicht zugänglichen Protokollen für die Kommunikation zwischen verschiedenen Softwarekomponenten.



Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  ...  26  (Weiter)
  Alle